Antworten für Mietinteressenten

Wie erhalte ich eine Wohnung bei der WiD?

Die Anmietung einer Wohnung kann über 2 Wege erfolgen. Die künftigen Wohnungen werden zum Teil über das Sachgebiet Wohnberatung und Vermittlung des Sozialamtes der Landeshauptstadt Dresden vermittelt. Sie können die Wohnungen aber auch direkt bei der WiD anfragen und anmieten. Dazu stehen Ihnen künftig unsere Wohnungsverwalterinnen als Ansprechpartner gern zur Verfügung. Bei Fragen zur Wohnungsvergabe durch das Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden wenden Sie sich bitte an Telefon 0351 4881290 oder 0351 4881383 oder E-Mail wohnen@dresden.de.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine Wohnung der WiD kann daher nur anmieten, wer über einen Wohnberechtigungsschein (Typ gMW) verfügt.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein, Typ gMW?

Der WBS ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Der WBS wird Personen oder Familien ausgestellt, die über ein geringes Einkommen verfügen. Sie können den WBS im Sozialamt der Stadt Dresden beantragen.

Mit dem Wohnberechtigungsschein Typ gMW können Wohnungssuchende in Dresden eine Wohnung anmieten, die auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis-und belegungsgebundenem Mietwohnraum (FRL gebundener Mietwohnraum - FRL gMW) neu gebaut oder modernisiert wurde.

Wann und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS Typ gMW)?

Anträge und Informationen zum Wohnberechtigungsschein Typ gMW sind seit 03. Januar 2019 im Sachgebiet Wohnberatung und Vermittlung des Sozialamtes bzw. unter http://dresden.de/wohnberechtigungsschein erhältlich.

Was ist eine geförderte Wohnung nach FRL gMW?

Bei diesen Wohnungen handelt es sich um geförderten Wohnraum mit einer vereinbarten Mietpreis-und Belegungsbindung, die auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis-und belegungsgebundenem Mietwohnraum (FRL gebundener Mietwohnraum - FRL gMW) neu gebaut oder modernisiert wurde.

Ich suche eine seniorengerechte oder behindertengerechte Wohnung. Wo haben Sie entsprechende Wohnungen und an wen kann ich mich wenden?

An allen Neubaustandorten der WiD entstehen seniorengerechte und zum Teil behindertengerechte Wohnungen.

Auf unserer Homepage unter Die WiD --> Wohnungen für Menschen mit Handicap können Sie sich zu den Standorten und Angeboten informieren.

An welchen Standorten werden Wohnungen der WiD angeboten?

Unter dem Menüpunkt „Standorte“ finden Sie alle Bauvorhaben, die im Auftrag der WiD realisiert und geplant werden. So können Sie sich einen Überblick über das Stadtgebiet und die am Standort entstehenden Wohnungen machen.



Gehört ein Stellplatz mit zur Wohneinheit?

Ein Stellplatz gehört nicht zur Wohnung. Er kann aber, je nach Verfügbarkeit, separat angemietet werden.



Wird bei Mietvertragsabschluss eine Kaution fällig?

Bei unseren Wohnungen wird bei Mietvertragsabschluss eine Kaution in Höhe von drei Nettokaltmieten fällig.



Welche Unterlagen benötige ich beim persönlichen Gesprächstermin?

Wenn Sie nach einem Besichtigungstermin zu einem persönlichen Gesprächstermin eingeladen werden, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis / Pass / Aufenthaltsgenehmigung
  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate oder Leistungsbescheid zur Einsichtnahme
  • Mietschuldenfreiheitsbestätigung oder anderer Nachweis des derzeitigen Vermieters
  • aktuell gültiger Wohnberechtigungsschein Typ gMW
  • Angemessenheitsbestätigung des Wohnungsangebots Ihres Leistungsträgers
  • Bestätigung Kautionsübernahme Ihres Leistungsträgers



Antworten für WiD-Mieter

Welche(r) Mitarbeiter*in / Wohnungsverwalter*in ist für mich zuständig?

Unter dem Menüpunkt „Kontakt -> Ansprechpartner“ finden Sie die Ansprechpartner im Bereich „Immobilienmanagement / Vermietung“ auf einen Blick. Sie können Ihr Anliegen auf allen dort beschriebenen Kommunikationswegen an uns richten. Wir kümmern uns schnell und zuverlässig darum.

 

Wie setzt sich meine Miete zusammen?

Die monatlich zu zahlende Miete setzt sich zusammen aus der sogenannten Nettokaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung für kalte und warme Betriebskosten.



Was sind Betriebskosten und wie setzen sie sich zusammen?

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch der Immobilie inklusive Grundstück durch die Mieter laufend entstehen. Man unterscheidet zwischen den kalten und den warmen Betriebskosten. Zu den kalten Betriebskosten gehören z.B. Kosten für Straßenreinigung, Be- und Entwässerung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr, Sach- und Haftpflichtversicherung, Gartenpflege, Schnee- und Eisbeseitigung. Die warmen Betriebskosten entstehen z.B. durch Heizung und Warmwasserversorgung. Nähere Infos, welche Kostenarten von Ihrem Vermieter abgerechnet werden dürfen, finden Sie im §2 der Betriebskostenverordnung, bzw. in ihrem Mietvertrag.



Ich möchte eine Reparatur melden. Wie gehe ich vor?

Ihr Anliegen / Ihren Reparaturauftrag melden Sie bitte an den Bereich „Immobilienmanagement“. Unter dem Menüpunkt „Kontakt -> Ansprechpartner“ finden Sie Ihren Ansprechpartner in diesem Bereich. Bitte beschreiben Sie ihr Anliegen so genau wie möglich.



Darf ich in der Wohnung ein Haustier halten?

Tiere dürfen vom Mieter nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Vermieters in den Mieträumen gehalten werden, es sei denn, es handelt sich um in der Regel nicht störende Kleintiere, wie z.B. Kaninchen, Hamster, Fische in kleinen Aquarien. Das gilt auch für eine nur vorübergehende Verwahrung von Tieren.



Wohin muss ich meine Miete überweisen?

Jedem Mieter der WiD wird ein eigenes Mieterkonto zugewiesen, auf das die monatliche Miete zu überweisen ist. Die Bankverbindung Ihres Mieterkontos finden Sie in Ihren Mietvertragsunterlagen. Durch das Erteilen eines SEPA-Lastschriftmandats nehmen wir Ihnen diese Arbeit ab und Ihre Miete geht pünktlich bei uns ein.



Bis wann muss ich meine Miete zahlen?

Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu entrichten.

 

Wo finde ich meine Mietvertragsnummer?

Ihre Mietvertragsnummer finden Sie im Mietvertrag auf der ersten Seite sowie in jedem unserer Schreiben an Sie.



Was ist die sogenannte Pre-Notification?

Die Pre-Notification ist eine Vorabinformation im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens. Dies soll dazu dienen, dass Sie für eine entsprechende Kontodeckung sorgen können. Als Vorabinformation versteht sich jede schriftliche Mitteilung, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Sie enthält Fälligkeitsdatum und -betrag, Gläubiger-ID, IBAN, BIC und Mandatsreferenznummer.



Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?

Das SEPA-Lastschriftmandat ist die Berechtigung für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Sie ersetzt die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Das SEPA-Lastschriftmandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschriften an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.



Was muss ich bei der Kündigung meines Mietvertrages beachten?

Die Kündigung muss uns in Schriftform und im Original vorliegen. Es reicht nicht aus, am Telefon, per Fax oder per E-Mail zu kündigen. Aus dem Kündigungsschreiben muss hervorgehen, um welche Wohnung/Stellplatz es sich handelt und das Schreiben muss von allen im Vertrag aufgeführten Mietern persönlich unterschrieben sein. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam.

Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt grundsätzlich drei Monate zum Monatsende. Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des ersten Monates der Kündigungsfrist vorliegen.
Beispiel: Kündigung geht am 29.01. ein – Kündigungsfrist bis zum 30.04.

Bitte beachten Sie, dass bei der Vereinbarung eines Kündigungsausschlusses während der vereinbarten Zeit keine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses möglich ist.

Mein Nachbar hält sich nicht an die Ruhezeiten/Hausordnung. Was kann ich tun?

Wir bitten Sie, Ihren Nachbarn zunächst freundlich auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Sollte dies keine Besserung herbeiführen, wenden Sie sich bitte mit einer schriftlichen Beschwerde mit Auflistung der Störfälle mit Datum, Zeit und ggf. möglichen Zeugen (Störprotokoll) an den zuständigen Wohnungsverwalter. Dieser wird die betreffende Mietpartei schriftlich auf ihr Fehlverhalten aufmerksam machen.