In seiner Sitzung am 2. März 2017 hat der Dresdener Stadtrat die Gründung einer neuen kommunalen Wohnungsbaugesellschaft beschlossen (Beschluss V1441/16, SR/035/2017).
Es wurde beschlossen, dass die Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gegründet werden soll. Eine vollhaftende Komplementärin soll als 100%-ige Tochter der Landeshauptstadt Dresden in der Rechtsform einer GmbH die Geschäfte der GmbH & Co. KG führen. An der GmbH & Co. KG ist die Landeshauptstadt als alleinige Kommanditistin ohne Haftung beteiligt.
Ferner wurde der Gesellschaftszweck für die Satzung der GmbH & Co. KG formuliert:
Die Gesellschaften firmieren wie folgt: Die vollhaftende Komplementärin firmiert als
WiD Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH
und die GmbH & Co. KG - in der das operative Geschäft aufgebaut werden soll – firmiert als
WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG.
Beide Gesellschaften haben ihren Sitz in 01067 Dresden, Schützenplatz 14.
In der Stadtratssitzung am 22./23. Juni 2017 (Beschluss V1750/17, SR/040/2017) wurden ebenfalls die Bestellungen der Geschäftsführungen beschlossen.
Die Landeshauptstadt Dresden beschreitet mit einer direkten Vertretungsregelung der Kommanditistin in der GmbH & Co. KG neue Wege. Somit ist sichergestellt, dass der Wille der Landeshauptstadt Dresden direkt in die GmbH & Co. KG eingebracht werden kann.
Für die vollhaftende Komplementärin, welche die Geschäfte der WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG führt, wird Herr Steffen Jäckel als Geschäftsführer bestätigt. Er vertritt die Gesellschaften nach außen.
Die Gründung der beiden Gesellschaften fand am 19. September 2017 statt. Der Gründung vorgeschaltet war die gutachterliche Prüfung auf Konformität mit EU-Beihilferecht. Die beiden Gesellschaften wurden in den Handelsregistern des Amtsgerichtes Dresden am 4. / 5. Oktober 2017 eingetragen wie folgt:
WiD Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH
Amtsgericht Dresden, HRB 36992
WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG
Amtsgericht Dresden, HRA 10232
Die beiden Gesellschaften haben ihre operativen Tätigkeiten nach der kommunalrechtlichen Genehmigung durch die Landesdirektion Dresden am 8. November 2017 aufgenommen.