Pressemitteilung - Dresden,

Sozialamt erteilt Wohnberechtigungsscheine für neue Sozialwohnungen

Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden

Ab Donnerstag, 3. Januar 2019, können Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen beim Sozialamt den neuen Wohnberechtigungsschein Typ „gMW“ für Sozialwohnungen beantragen. Dieser ist nötig, um eine Wohnung zu mieten, die auf der Grundlage der „Richtlinie gebundener Mietwohnraum“ des Freistaats Sachsen neu gebaut oder modernisiert wurde.

Das Antragsformular ist im Internet unter www.dresden.de/wohnberechtigungsschein, im Sozialamt, Junghansstraße 2, sowie in den Dresdner Bürgerbüros erhältlich. Der Antrag selbst ist dann an das Sozialamt, Sachgebiet Wohnberatung und Vermittlung, Junghansstraße 2, 01277 Dresden, zu richten. Er kann auch elektronisch via DE-Mail eingereicht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch unter 0351-4881290 erreichbar.

Anspruch auf den neuen Wohnberechtigungsschein haben Wohnungssuchende, die ihren Wohnsitz dauerhaft in Dresden haben. Das Haushaltseinkommen darf bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten:

  • Alleinstehende: 13 800 Euro pro Jahr,
  • Zwei-Personen-Haushalt: 20 700 Euro,
  • für jede weitere zum Haushalt gehörende Person: Erhöhung der Einkommensgrenze um 4 715 Euro pro Jahr.

„Bei diesen Wohnungen handelt es sich um geförderten Wohnraum mit einer vereinbarten Mietpreis- und Belegungsbindung“, erklärt Gabriela Scholz, amtierende Amtsleiterin des Sozialamts der Landeshauptstadt Dresden. „Im Mittelpunkt des sächsischen Förderprogramms stehen soziale Belange. Zugang zu diesen geförderten Wohnungen erhalten daher Haushalte mit geringem Einkommen, vor allem Familien und andere Haushalte mit Kindern, ebenso Alleinerziehende, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung sowie sonstige hilfebedürftige Personen, die Unterstützung benötigen, um sich angemessen mit Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt zu versorgen.“

Der Wohnberechtigungsschein kostet 7,50 Euro. Wer einen Dresden-Pass besitzt, erhält ihn kostenfrei. Daneben erteilt die Stadt auch weiterhin die bisherigen Wohnberechtigungsscheine für die rund 10 000 belegungsgebundenen Wohnungen. Auch für diese Wohnberechtigungsscheine gelten die Einkommensgrenzen.

Die ersten neuen Sozialwohnungen in Dresden werden im zweiten Halbjahr 2019 fertiggestellt. Die städtische Wohnungsbauförderstelle hat bislang insgesamt sechs Projekte mit 142 Wohnungen und mit einem Fördervolumen von rund sechs Millionen Euro bestätigt. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG (WiD) und private Investoren haben bereits mit Bauarbeiten begonnen. Die WiD hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2022 rund 800 Wohnungen neu zu errichten; aktuell laufen die Bauarbeiten für die Wohngebäude an der Ulmenstraße (22 Wohneinheiten) und am Nickerner Weg (48 Wohneinheiten).

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