Frei ab sofort
Wohnungsnummer | 10301.1.303 |
Wohnfläche | 80,29 m² |
Räume | 3 |
Etage | 2. Etage |
Kaltmiete | 562,03 € |
Betriebskosten kalt | 120,44 € |
Betriebskosten warm | 176,64 € |
Gesamtmiete | 859,11 € |
Kaution | 1686,09 € |
Energieausweis | BEDARF, |
Baujahr | 2021 |
Bad mit Wanne, Balkon
Moderne und helle Wohnung mit Balkon für einen 4-Personen-Haushalt im 2. OG links/ hinten; Bad mit Badewanne und Fenster; in den Wohnräumen ist Vinylfußboden verlegt, Bad und Küche sind gefliest; alle Räume verfügen über eine Fußbodenheizung; Abstellraum im Keller
Anmietung nur mit Wohnberechtigungsschein Typ gMW.
Das neu errichtete Wohnhaus im Stadtteil Niedersedlitz befindet sich in einem mit Ein- und Mehrfamilienhäusern bebauten Quartier. In unmittelbarer Nähe sind Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie Arztpraxen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Spielplätze vorhanden. Die Haltestellen von Bus und Straßenbahn des ÖPNV sind in wenigen Minuten erreichbar.
Download Exposee – PDFEine Wohnung der WiD kann nur anmieten, wer über einen Wohnberechtigungsschein Typ gMW verfügt.
Anspruch auf die Erteilung eines Wohnberechtigungsschein mit dem Typ gMW haben grundsätzlich Wohnungssuchende, die rechtlich und tatsächlich einen dauerhaften Aufenthalt für sich und ihre Haushaltsangehörigen in der Landeshauptstadt Dresden begründen und einen selbständigen Haushalt führen können. Hinzu kommt, dass das Gesamteinkommen des Haushaltes die maßgebliche Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein gMW nicht überschreitet.
Es gelten nach Haushaltsgröße folgende Einkommensgrenzen:
Haushaltgröße | Einkommensgrenzen in Euro pro Jahr | Wohnungsgrößen |
---|---|---|
1 Person | 16.800 | bis 45 m² |
2 Personen | 25.200 | bis 60 m² |
3 Personen | 30.940 | bis 75 m² |
4 Personen | 36.680 | bis 85 m² |
Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.740 EUR; für jedes zum Haushalt rechnende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 700 EUR.
Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Wohnfläche um höchstens 10 m².
Über den WBS-Rechner können Sie eine erste unverbindliche Prüfung durchführen, ob Sie ggf. anspruchsberechtigt sind.
Der Wohnberechtigungsschein gilt für die Dauer eines Jahres. Innerhalb dieses Zeitraumes kann der Wohnungssuchende Haushalt auf Grundlage der gültigen Bescheinigung eine dieser geförderten Wohnungen anmieten. Der Wohnberechtigungsschein ist dem Vermieter der Wohnung vor Abschluss des Mietvertrages vorzulegen.
Der Wohnberechtigungsschein Typ gMW wird auf Antrag erteilt.
Das Antragsformular mit weiteren Informationen für die Antragstellung und zu den erforderlichen Unterlagen stehen zum Download bereit:
Zuständig für die Bearbeitung des Wohnberechtigungsschein-Antrages ist das Sachgebiet Wohnberatung und Vermittlung der Abteilung Wohnungsfürsorge im Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden:
https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_7627.php
Geschäftsbereich Soziales / Sozialamt
Abteilung Wohnungsfürsorge/Integration
Sachgebiet Wohnberatung und Vermittlung
Besucheranschrift
Junghansstraße 2, 01277 Dresden
Postanschrift
Postfach 120020, 01001 Dresden
Wenn Sie Interesse an einer Mietwohnung in diesem Objekt haben, nutzen Sie bitte das folgende Anfrageformular. Wir nehmen dann gern Kontakt mit Ihnen auf, um Sie zu beraten und Ihnen weitere Informationen zukommen zu lassen. Es ist wichtig, dass Sie das Formular vollständig und korrekt ausfüllen, um Ihnen ein passendes Angebot unterbreiten zu können.
Die von Ihnen gesendeten Daten nutzen wir ausschließlich zur Vermittlung eines geeigneten Wohnungsangebotes bei der WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ansprechpartner Vermietung
Geschäftsstelle Nord
Markusstraße 8 Hinterhaus, 01127 Dresden