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Aktuelles

Wohnberechtigungsschein: Die Erhöhung der Einkommensgrenzen seit 01.01.2026 um 22%

Erhöhung der Einkommensgrenzen

Liebe Mietinteressenten,

seit 1. Januar 2026 gelten höhere Einkommensgrenzen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins (+22,1 %)

  • Alleinlebende: bis 20.520 €
  • 2-Personen-Haushalt: bis 30.780 €
  • jede weitere Person: +7.011 €, pro Kind +855 €

Ab Q1/2026 ist die Beantragung auch online möglich.

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein beim Sozialamt.

 

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